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Mag. Birgit Ruzicka, BEd

Psychosoziale Beratung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: endozentrum.atStand Okt. 2026

Mag. Birgit Ruzicka, BEd, ist eine staatlich geprüfte psychosoziale Beraterin mit langjähriger klinischer Erfahrung. Sie verfügt über ein Diplomstudium der Pädagogik und Psychologie an der Universität Wien mit Schwerpunkt Sterbebegleitung und Pädagogik. Zudem absolvierte sie ein Psychotherapeutisches Propädeutikum an der Universität Wien und ist Klinische Ethikberaterin. Ihre Berufserfahrung umfasst mehr als zehn Jahre Beratungstätigkeit im klinischen Setting, inklusive konzeptioneller Mitarbeit. Sie ist Autorin von Fachliteratur und bietet berufs- sowie allgemeinbildende Vorträge und Lehrtätigkeiten, auch auf universitärem Niveau. Birgit Ruzicka ist zudem als Trainerin beim Mauthausen Komitee Österreich tätig und vermittelt als Guide an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der psychosozialen Krebshilfe, Palliativbegleitung und Supervision für Betroffene sowie professionelle Teams.

Diplome & Zertifikate

Klinische EthikberaterinLebensberaterinPsychotherapeutisches Propädeutikum (Universität Wien)Staatlich geprüfte psychosoziale Beratung

Leistungen

Schreib-CoachingPalliativberatungSupervision für TeamsPsychosoziale BeratungVorträge und WorkshopsMusikpädagogische AngeboteSupervision für professionelle TeamsBildungsangebote im Palliativ-KontextPsychosoziale Beratung im Palliativ-Zusammenhang
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.