Schnelltermin

Dr. Michael Satke

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Michael Satke? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: michael-satke.doctorStand Okt. 2026

Dr. Michael Satke ist ein Facharzt für Allgemeinmedizin mit Zusatzqualifikationen in Palliativmedizin und als Notarzt. Er bietet eine umfassende medizinische Betreuung, inklusive Gesundheits-Checks, Impfungen (u.a. COVID-19), Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Beratungen zu verschiedenen gesundheitlichen Themen. Dr. Satke legt besonderen Wert auf präventive Medizin und individuelle Patientenbetreuung. Seine Ordination ist als Hausapotheke ausgestattet und akzeptiert alle gesetzlichen Kassen.

Diplome & Zertifikate

ÖÄK-Diplom NotarztÖÄK-Diplom Palliativmedizin

Leistungen

HarntestsBlutentnahmenWundkontrollenInfusionsserienVerbandswechselCOVID-19-ImpfungNahtentfernungenGesundheits-CheckAbstrich-SchnelltestsImpfungen (gemäß Impfplan)Eltern-Kind-Pass-UntersuchungenMedikamenten- und Befundabholung

Behandlungen

Notfallmedizinische VersorgungPalliativmedizinische Betreuung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.