Schnelltermin

Dr. Prisca Pondorfer – Schäfer

HNO (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde)
Sind Sie Dr. Prisca Pondorfer – Schäfer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hno-pondorfer.atStand Okt. 2026

Dr. Prisca Pondorfer – Schäfer ist HNO-Fachärztin mit langjähriger Erfahrung an der medizinischen Universität Graz. Sie widmet sich leidenschaftlich der Versorgung ihrer Patienten und bleibt stets auf dem neuesten Stand medizinischer Entwicklungen, um innovative Behandlungsmethoden anwenden zu können. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Ihre Freizeit verbringt sie gerne beim Schwimmen, um Körper und Geist auszugleichen.

Leistungen

ChirurgieEndoskopieSchnarchenUltraschallMund & RachenSpeicheldrüsenTauchtauglichkeitNase & NasennebenhöhlenGesicht- & HalsweichteileHörvermögen & GleichgewichtKinder in der HNO-HeilkundeAllergieabklärung und TherapieVorsorge und Begleitung bei Krebserkrankungen im HNO-Bereich

Google Bewertungen

5.0(5)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die fachliche Kompetenz und Empathie von Dr. Pondorfer hervor. Sie nimmt sich Zeit für ihre Patienten und hört aufmerksam zu. Das Personal wird als freundlich beschrieben, während Aussagen zu Wartezeiten fehlen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.