Schnelltermin

Dr. med. univ. Hans-Christian Scheidtenberger

Allgemeinmedizin und ästhetische Medizin
Englisch
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: wahlarzt1020.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Hans-Christian Scheidtenberger ist seit 2017 als Wahlarzt in Wien-Leopoldstadt tätig. Er promovierte 2005 zum Doktor der gesamten Heilkunde und arbeitete als Sanitäter beim Roten Kreuz Wien. Von 2006 bis 2010 absolvierte er den Turnus als Arzt am Krankenhaus Wiener Neustadt. Seit 2010 ist er als Gutachter für Kur, Reha und Führerschein sowie als Chefarzt für die Sozialversicherung tätig. Dr. Scheidtenberger bietet ein breites Spektrum an Leistungen an, darunter hausärztliche Behandlungen, Krankmeldungen, Zuweisungen zu weiteren Diagnostiken und Therapien sowie Diabetes-Betreuung. Als Spezialist für ästhetische Medizin führt er Botox-Behandlungen, Fettabsaugungen (CoolSculpting) und Filler-Anwendungen durch. Seine Praxis ist barrierefrei zugänglich und legt Wert auf eine individuelle, persönliche Patientenbetreuung.

Diplome & Zertifikate

Aktuelles Fortbildungsdiplom der Österreichischen Ärztekammer

Leistungen

Zuweisung zu Kur und Rehahausärztliche BehandlungenKrankmeldungen und AbmeldungenBetreuung und Einstellung bei DiabetesZuweisung zu Fachärzten und TherapeutenRezepte (mit Ausnahme von Substitutionstherapie)Zuweisung zu MR, CT, Röntgen, Sonographie oder LaborZuweisung zu physikalischen Therapien oder Ergotherapien

Behandlungen

Botox-BehandlungenFaltenbehandlung mit BotoxSchweißreduktion mit BotoxMigränebehandlung mit BotoxFettabsaugung (CoolSculpting)Filler-Anwendungen (Radiesse)
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Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.