Schnelltermin

Mag. Tanja Scheriau MSc

Klinische- und Gesundheitspsychologie, Psychotherapie (VT)
Sind Sie Mag. Tanja Scheriau MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: tanjascheriau.atStand Okt. 2026

Mag. Tanja Scheriau MSc ist Klinische- und Gesundheitspsychologin, Psychotherapeutin (VT) und Arbeitspsychologin. Sie bietet fundierte psychologische Unterstützung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Gutachtenerstellung. Besonders bekannt ist sie für ihre Expertise in der Diagnostik von ASS und ADHS sowie für die Begleitung von Menschen in Krisen und Lebensübergängen. Ihr Ansatz ist individuell, flexibel und wissenschaftlich fundiert, mit Angeboten wie Online- und Telefontermine sowie Hausbesuchen.

Leistungen

SupervisionPsychotherapieWaffenpsychologisches GutachtenDiagnostik bei Erwachsenen (ASS, ADHS)Diagnosesicherung nach ICD-10 und DSM-5Kinder- und Jugenddiagnostik (ASS, ADHS, emotionale Belastungen)

Erkrankungen

Psychische Belastungen und Störungen (Angststörungen, Depressionen, Suchtproblematiken)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.