Schnelltermin
Sandra Schlager

Sandra Schlager

Jugendcoaching
Sind Sie Sandra Schlager? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: verhaltenstherapie-schlager.atStand Okt. 2026

Sandra Schlager ist eine Psychotherapeutin mit 26 Jahren Berufserfahrung und spezialisiert auf Verhaltenstherapie. Sie verbindet kognitive Verhaltenstherapie mit moralethischen Konzepten und philosophischen Ansätzen. Ihre Arbeit basiert auf einem tugendethischen Konzept, das sie während ihres Studiums erforschte. Sandra Schlager bietet interdisziplinäre Beratung, Paartherapie, Mediation, Supervision und Coaching an. Sie hat sich auf die Begleitung von Paaren und Familien spezialisiert und nutzt Methoden wie Psychoanalyse, Familientherapie, Schematherapie und Mediationstools. Ihre persönlichen Erfahrungen mit Patchworkfamilien und ihre wertschätzende Haltung prägen ihre Arbeit. Sie unterliegt der psychotherapeutischen Schweigepflicht und arbeitet in Bad Fischau und Baden.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.