Schnelltermin

Mag. Sandra Schliefelner-Hofer

Psychotherapie – Individualpsychologie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-schliefelner.atStand Sep. 2026

Mag. Sandra Schliefelner-Hofer ist Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Individualpsychologie. Sie studierte Psychotherapiewissenschaft an der Sigmund Freud Privatuniversität und absolvierte ein Fachspezifikum in Individualpsychologie. Ihre berufliche Laufbahn umfasst Tätigkeiten an der Sigmund Freud Universitätsambulanz in Wien sowie in freier Praxis in Gänserndorf und Wien. Sie hat zudem eine Ausbildung zur diplomierten Elementarpädagogin und nimmt regelmäßig an Supervisionsgruppen und Fortbildungen teil. Ihre therapeutische Arbeit zielt darauf ab, individuelle Lösungswege zu finden, Verhaltensmuster zu erkennen und die Ressourcen und Stärken der Patient:innen zu aktivieren. Sie bietet Einzeltherapie und Onlinetherapie (per Telefon und Videotelefon) an.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur diplomierten ElementarpädagoginUniversitätslehrgang Säuglings-, Kinder-, und Jugendpsychotherapie

Leistungen

Psychotherapie

Behandlungen

StressbewältigungProbleme benennen und Lösungen findenGemeinsame Überlegungen zu VeränderungenVerarbeitung früherer seelischer Verletzungen und TraumataTools und Werkzeuge zur Bewältigung herausfordernder Situationen

Erkrankungen

SuchtVerlust und TrauerPsychosomatische BeschwerdenSchlafstörungen und AlbträumeAngstzustände und PanikattackenBurn-out und ErschöpfungszuständeDepression und bipolare ErkrankungBelastende Lebensereignisse und KrisenOrientierungslosigkeit und Identitätskrisen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.