Schnelltermin

Dr. Werner Schludermann

Radiologie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Werner Schludermann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: schludermann.atStand Okt. 2026

Dr. Werner Schludermann war ein Radiologe mit langjähriger Erfahrung in der radiologischen Diagnostik. Seine Ordination in Wien bot eine breite Palette an radiologischen Leistungen, darunter 3D Mammografie mit höchster Auflösung, Brustultraschall, verschiedene Röntgenuntersuchungen inklusive orthopädischer Spezialaufnahmen, Ganzkörperuntersuchungen wie Wirbelsäulen- und Ganzbeinaufnahmen, Ultraschall mit Farbduplex und Elastografie, Kontrastmitteluntersuchungen sowie Knochendichtemessungen. Zudem führte er Computertomografien als Privatleistung und Pränataldiagnostik durch, wie Nackenfaltenmessungen und Organscreenings. Die Ordination schloss Ende 2019.

Behandlungen

BrustultraschallGanzbeinaufnahmeKnochendichtemessungWirbelsäulengesamtaufnahme3D Mammografie (Tomosynthese)Computertomografie (Privatleistung)Röntgen inkl. Orthopädischer SpezialaufnahmenUltraschall inkl. Farbduplex und ElastografiePränataldiagnostik (Nackenfaltenmessung, Organscreening)Kontrastmitteluntersuchungen (Magenröntgen, Irrigoskopie, Nierenröntgen, Eileiterröntgen, Defäkographie)

Erkrankungen

BKFP - Brustkrebsfrüherkennungsprogramm
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.