Schnelltermin

Mag. Gabriela Schmidt-Habring

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapiesalzburg.comStand Okt. 2026

Mag. Gabriela Schmidt-Habring ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und arbeitet nach der anerkannten Methode der Humanistischen Therapie/Integrativen Therapie. Ihr Menschenbild ist geprägt von Wertschätzung, Mitgefühl und Offenheit. Sie hat in jahrelanger Lehrtherapie die nachhaltige Wirkung von Psychotherapie selbst erlebt. In der therapeutischen Beziehung bietet sie einen sicheren Raum, in dem Patienten offen über ihre Gedanken und Gefühle sprechen können. Sie unterstützt Patienten bei der Bewältigung von psychischen Erkrankungen, Depressionen, Ängsten, Zwängen, Panikattacken, Erschöpfungszuständen, Essstörungen, Schlafstörungen, psychosomatischen Störungen sowie in Lebenskrisen und bei Sinnfragen. Ihre Arbeit zielt darauf ab, die Selbstbestimmtheit und Leichtigkeit im Leben ihrer Patienten zu fördern.

Leistungen

Psychotherapie bei LebenskrisenPsychotherapie für mehr Klarheit und Balance

Behandlungen

Stabilisierung in LebenskrisenPsychotherapie bei schweren LebensphasenPsychotherapie bei psychischen Erkrankungen und Leidenszuständen

Erkrankungen

Depression und BurnoutHilfe bei DepressionenAngst- und PanikstörungenUnterstützung bei EssstörungenVerbesserung von SchlafstörungenBearbeitung psychosomatischer StörungenBehandlung von Ängsten, Zwängen und PanikattackenErleichterung bei Erschöpfungszuständen und Burnout
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.