Schnelltermin

Prim. Dr. Andrea Schmiedhofer

Physikalische Medizin
Sind Sie Prim. Dr. Andrea Schmiedhofer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: oegk.atStand Sep. 2026

Prim. Dr. Andrea Schmiedhofer ist ärztliche Leiterin des Gesundheitszentrums für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie Innsbruck der Österreichischen Gesundheitskasse.

Leistungen

HydrotherapiePhysiotherapieThermotherapieElektrotherapieMassage/ManualtherapieMedizinische TrainingstherapieÄrztliche Untersuchung und BeratungLogopädie (für Kinder und Erwachsene)Komplexe Physikalische EntstauungstherapieBehandlung nach kieferorthopädischen EingriffenErgotherapie (für Orthopädie/Neurologie/Kinder)

Erkrankungen

LymphödemOsteoporoseHarn- bzw. StuhlinkontinenzDrohender Verlust der SelbständigkeitGangunsicherheit/Vorbeugung von StürzenErkrankungen des rheumatischen FormenkreisesAkute und chronische Rücken- und GelenksbeschwerdenBewegungsstörungen im Rahmen neurologischer ErkrankungenSchmerzen und Bewegungseinschränkungen nach Unfällen und Operationen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • oegk.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.