Schnelltermin
Christa Schnabel

Christa Schnabel

Physiotherapie
Sind Sie Christa Schnabel? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: christa-schnabel.atStand Okt. 2026

Christa Schnabel ist Physiotherapeutin mit langjähriger Erfahrung im Akut- und Rehabilitationsbereich. Seit 2008 arbeitet sie freiberuflich als Wahlphysiotherapeutin. Sie hat sich auf ganzheitliche Ansätze spezialisiert und bietet eine Vielzahl von Therapien an, darunter Sanfte Manuelle Therapie, Viszerale Therapie, Funktionelle Bewegungslehre und Atemtherapie. Seit 2021 ist sie zertifizierte Vitarights Partnerin und seit 2023 Mindflow Expert. Ihr Ansatz ist individuell und zielt darauf ab, Patienten durch gezielte Übungen und manuelle Techniken zu mehr Bewegungsfreiheit und Lebensqualität zu verhelfen. Sie hat selbst viele Herausforderungen gemeistert und möchte diese Lösungsansätze nun an ihre Patienten weitergeben.

Diplome & Zertifikate

Mindflow ExpertVitarights Partnerin

Leistungen

AtemtherapieLymphdrainagePhysiotherapieBeosigner® KonzeptOhrakupunktmassageViszerale TherapieKinderphysiotherapieFußreflexzonenmassageViszerale OsteopathieMindflow Expert SitzungPräventive PhysiotherapieAkupunktmassage nach PenzelSanfte Manuelle Therapie (SMT®)Funktionelle Bewegungslehre (FBL)Manuelle Therapie Maitland, Sohier, Kaltenborn
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.