Schnelltermin

Stephanie Schnabel

Naikido-Shiatsu
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: schnabel-shiatsu.atStand Okt. 2026

Stephanie Schnabel, mit ihrer offenen und neugierigen Persönlichkeit, begleitet Menschen mit Shiatsu und unterstützt sie dabei, Lebensfreude zu erfahren. Durch Shiatsu-Therapie hilft sie, den Körper neu zu entdecken und mehr Körperwahrnehmung zu entwickeln. Die Methode ist individuell auf die Bedürfnisse der Klienten abgestimmt und kann besonders in Lebensübergängen wie Pubertät, Wechseljahren oder Menopause unterstützend wirken. Shiatsu basiert auf der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und nutzt die Lebensenergie 'Qi', die in Meridianen fließt. Durch Druck auf spezifische Punkte fördert sie die Selbstheilungskräfte, verbessert die Durchblutung und wirkt ausgleichend auf das Nervensystem. Die Behandlungen fördern Entspannung, Stressabbau und können die Vitalität steigern. Stephanie Schnabel unterstützt auch die Begleitung konventioneller Therapien wie Physiotherapie und Psychotherapie.

Behandlungen

Wohltuende Shiatsu-BehandlungVorbeugende Shiatsu-BehandlungEntspannende Shiatsu-Behandlung

Erkrankungen

MigräneKopfschmerzenSchlafstörungenZyklusstörungenKreislaufstörungenVerdauungsproblemeNervosität und StressDurchblutungsstörungenKonzentrationsproblemeKinderwunsch-BehandlungWechseljahresbeschwerdenSchmerzhafte Verspannungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.