Schnelltermin
Dr. med.-univ. Wolfgang Schneidinger

Dr. med.-univ. Wolfgang Schneidinger

HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie
Sind Sie Dr. med.-univ. Wolfgang Schneidinger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hno-zentrum-linz.atStand Okt. 2026

Dr. med.-univ. Wolfgang Schneidinger, geboren 1971 in Linz, studierte Humanmedizin an der Universität Wien. Seit 2004 ist er Arzt für Allgemeinmedizin und seit 2009 Facharzt für HNO-Heilkunde und Kopf- und Halschirurgie. Aktuell ist er Oberarzt im Ordensklinikum Linz und Konsiliararzt im UKH Linz. Seine klinischen Schwerpunkte liegen in der operativen Behandlung von Nasenscheidewand, Kehlkopf und Hals, der Diagnostik und Therapie von Schwindelerkrankungen sowie der Behandlung von HNO-Tumoren.

Behandlungen

Operationen an NasenscheidewandOperationen an Kehlkopf und Hals

Erkrankungen

HNO-TumorerkrankungenSchwindelerkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.