Schnelltermin

Christine Schober

Kräuterheilkunde und Ernährungsberatung
Sind Sie Christine Schober? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: christineschober.atStand Okt. 2026

Christine Schober ist Kräuterbäurin und Ernährungswissenschaftlerin mit langjähriger Erfahrung in der Anwendung von Heilpflanzen und Bienenprodukten. Sie bietet Kurse und Workshops zu Themen wie Kräuterheilkunde, Ernährung, Meditation und Apitherapie an. Schober hat eine Ausbildung in Frauenheilkunde und Phytotherapie bei Dr. Heide Fischer absolviert und verfügt über fundierte Kenntnisse in der Zubereitung von Tees, Hydrolaten und Heilmitteln aus der Natur. Ihre Kurse umfassen praktische Anwendungen wie Kräuterwanderungen, Räucherkurse, Ernährungsberatung und Meditation.

Diplome & Zertifikate

Ernährungswissenschaft (Studium Wien)Frauenheilkunde - Phytotherapie (Dr. Heide Fischer)Heilmasseurin und HeilbademeisterinTraditionell europäische Heilkunde (TEH)

Leistungen

Kräuter- und PflanzenzubereitungenKräuter- und Pflanzenwässer (Hydrolate)

Behandlungen

ApitherapieHonigmassageHeilmasse und Heilbäder
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.