Schnelltermin

Dr. med. dent. Elisabeth Schönhofer

Prophylaxe
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztpraxis-klagenfurt.atStand Okt. 2026

Dr. Elisabeth Schönhofer ist Zahnärztin in Pörtschach am Wörther See und spezialisiert auf Prophylaxe. Sie betont die Bedeutung vorbeugender Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit und natürlichen Schönheit. Ihr Fokus liegt auf der Kinderprophylaxe, bei der sie spielerisch und altersgerecht die richtige Zahnputztechnik vermittelt. Dr. Schönhofer setzt auf moderne Prophylaxe-Methoden, um bis zu 90% der Karieserkrankungen zu reduzieren. Ihre Praxis bietet eine Wohlfühlatmosphäre und individuelle Beratung für Patienten jeden Alters.

Leistungen

KinderprophylaxeZahnputztraining für KinderKontrolltermine für ErwachseneProphylaxe und Parodontaltherapie

Google Bewertungen

4.2(84)

KI-Zusammenfassung

Die meisten Bewertungen loben die freundliche und kompetente Behandlung durch Frau Dr. Atzlinger und ihr Team, das sich viel Zeit nimmt und Fragen verständlich beantwortet. Einige Patienten heben besonders den einfühlsamen Umgang mit Angstpatienten hervor. Eine langjährige Patientin kritisiert jedoch wiederholte Terminprobleme, verschobene und vergessene Termine sowie eine unerreichbare Praxis, was zu Frustration und unnötigen Fahrten führte.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.