Schnelltermin

Dr. med. univ. Thomas Schöpf

Sportmedizin
Englisch
Sind Sie Dr. med. univ. Thomas Schöpf? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sportarztgraz.atStand Okt. 2026

Facharzt für Sportmedizin mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Sportlern aller Altersgruppen. Dr. Schöpf bietet sportmedizinische Untersuchungen, Diagnostik und Therapie von Sportverletzungen sowie präventive Beratung an. Seine Ordination in Graz ist auf die medizinische Begleitung von Amateursportlern und Profispezialisiert, inklusive individueller Trainingsplanung und Rehabilitation nach Verletzungen. Er arbeitet eng mit Physiotherapeuten und Sportwissenschaftlern zusammen, um ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.

Leistungen

DopingkontrollenUltraschalluntersuchungenErgometrie (Belastungs-EKG)Individuelle TrainingsberatungPräventivmedizinische BeratungSporttauglichkeitsuntersuchungBetreuung von LeistungssportlernRehabilitationsbegleitung nach VerletzungenDiagnostik und Therapie von Sportverletzungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.