Schnelltermin

Mag. Barbara Schranz

Integrative Gestalttherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: schranz-psychotherapie.comStand Sep. 2026

Mag. Barbara Schranz ist Psychotherapeutin und setzt integrative Gestalttherapie ein, um Menschen dabei zu unterstützen, sich selbst besser zu verstehen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Sie betont die Bedeutung von Offenheit, Eigenverantwortung und ganzheitlicher Betrachtung. Ihre Ausbildung umfasst das Psychotherapeutische Fachspezifikum Integrative Gestalttherapie (IGW), die Magistra der Psychotherapiewissenschaft (SFU Wien) sowie ein Propädeutikum. Ihre Berufserfahrung reicht von freier Praxis über die Psychotherapeutische Universitätsambulanz bis hin zur Arbeit im Universitätsklinikum Tulln und der Österreichischen Autistenhilfe. Sie begleitet Klienten in Themen wie Angst, Depression, Burnout, psychosomatischen Erkrankungen, Beziehungen, Selbstwert und persönlicher Entwicklung.

Behandlungen

Umgang mit KonfliktenBurnout & StressmanagementSelbstwert und SelbstmitgefühlWahrnehmung und Ausdruck eigener BedürfnisseFörderung einer selbstfürsorglichen Abgrenzung

Erkrankungen

AngstDepressionPsychosomatische Erkrankungen

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die freundliche und unkomplizierte Terminvereinbarung sowie die einfühlsame, angenehme Atmosphäre. Die fachliche Kompetenz von Frau Schranz wird hervorgehoben, insbesondere die Wirksamkeit der Gestalttherapie. Aussagen zu Wartezeiten werden in den Rezensionen nicht gemacht.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.