Schnelltermin

Dr. Reinhardt Schreiber

Kieferorthopädie
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahn-regulierung.atStand Sep. 2026

Dr. Reinhardt Schreiber ist Kieferorthopäde in Hartberg und spezialisiert auf die Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Er nutzt modernste diagnostische Geräte und effektive Therapiemethoden, um individuelle Behandlungsergebnisse zu erzielen. Seine Maßnahmen zielen darauf ab, die eigenen Zähne langfristig zu erhalten und das optische Erscheinungsbild durch abnehmbare Geräte wie Schienen oder Platten sowie festsitzende Apparaturen wie Brackets zu verbessern. Die Behandlung ist in jedem Alter sinnvoll und wird individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt.

Leistungen

Kieferorthopädische Beratung

Behandlungen

AlignerBracketsZahnspangen (abnehmbar)Zahnspangen (festsitzend)Korrektur von ZahnfehlstellungenKorrektur von Kieferfehlstellungen

Google Bewertungen

4.6(62)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Der Arzt wird als freundlich, geduldig und fachlich überzeugend beschrieben, das Team als kompetent und sympathisch. Zu Wartezeiten finden sich kaum konkrete Angaben; vereinzelt wird jedoch Kritik an der Aufklärung und am Umgang mit möglichen Behandlungsschäden geäußert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.