Schnelltermin
Mag. Elisabeth Schütz

Mag. Elisabeth Schütz

Klinische Psychologie
Sind Sie Mag. Elisabeth Schütz? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: laaplus.atStand Okt. 2026

Mag. Elisabeth Schütz ist Klinische- und Gesundheitspsychologin sowie Paartherapeutin mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Menschen in Krisen, Burnout-Prävention und Paartherapie. Sie bietet Unterstützung bei privaten und beruflichen Veränderungen, hilft Müttern und Eltern in Überforderungsphasen und begleitet Paare in Konfliktsituationen. Ihr Ansatz ist vertrauensvoll, lebensnah und authentisch, wobei sie die individuelle Bedeutung jeder Lebensgeschichte betont. Sie arbeitet mit Menschen daran, neue Wege zu finden, die zu mehr Gelassenheit, Zufriedenheit und Gesundheit führen. Ihr psychologischer Ansatz wird durch das Zitat von Albert Einstein geprägt: 'Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit'.

Behandlungen

PaartherapieBeratung bei psychischen ErkrankungenPsychologische Behandlung bei BurnoutUnterstützung bei Lebensübergängen (z.B. Elternschaft)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.