Schnelltermin
Marlene Schütz, BSc

Marlene Schütz, BSc

Diätologie
Sind Sie Marlene Schütz, BSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ernaehrung-schuetz.atStand Okt. 2026

Marlene Schütz, BSc, ist Diätologin mit Leidenschaft für Kochen und Backen. Seit 2013 arbeitet sie freiberuflich in der Praxis von Prim. Dr. Franz. Sie hat umfangreiche Erfahrung in der Ernährungsberatung, unter anderem in verschiedenen Diätcamps wie dem WIBAF und dem Österreichischen Jugend Rot Kreuz. Marlene Schütz absolvierte ein Masterstudium in Ernährungswissenschaften an der Universität Wien und ein Bachelorstudium in Diätologie an der FH Campus Wien. Sie bietet individuelle Ernährungsberatung und Workshops an, um gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern.

Leistungen

EinkaufstrainingErnährungsberatungVorträge und Workshops
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.