Schnelltermin

Dr. Roland Schütz

Innere Medizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: internist-schuetz.atStand Okt. 2026

Dr. Roland Schütz ist Facharzt für Innere Medizin mit langjähriger Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen innerer Organe wie Herz, Lunge, Nieren, Leber und Magen-Darm-Trakt. Zudem behandelt er Störungen des Stoffwechsels und widmet sich der ganzheitlichen Betreuung seiner Patienten. Dr. Schütz nimmt regelmäßig an Weiterbildungen teil, um stets auf dem neuesten medizinischen Stand zu bleiben. Dr. Schütz legt besonderen Wert auf ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche und die detaillierte Aufklärung über Untersuchungsergebnisse und Behandlungsmöglichkeiten.

Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen

Behandlungen

Behandlung von StoffwechselstörungenDiagnostik und Behandlung von Erkrankungen innerer Organe

Google Bewertungen

4.9(15)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die fachliche Kompetenz und die einfühlsame Art von Dr. Schütz hervor. Patienten loben, dass er sich viel Zeit nimmt und zuhört. Wartezeiten werden nicht explizit erwähnt, das Personal wird nicht gesondert bewertet.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.