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Stefanie Schwaiger

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapieschwaiger.comStand Okt. 2026

Stefanie Schwaiger war eine ehemalige professionelle Beachvolleyballerin, die ihre Leidenschaft für den Sport in ihre berufliche Laufbahn als Physiotherapeutin umsetzte. Nach ihrer Karriere als Sportlerin absolvierte sie eine vierjährige Ausbildung in der Schweiz und eröffnete ihre Praxis in Österreich. Sie betont die ganzheitliche Betrachtung des Körpers und setzt sich für Prävention, Schmerzlinderung sowie Rehabilitation ein. Stefanie Schwaiger nutzt ihr umfangreiches Wissen aus dem Sport, um Patienten individuell zu behandeln und ihre körperliche Gesundheit zu fördern. Ihre Praxis befindet sich in einem liebevoll restaurierten Stadl in Tanzenberg, Kärnten, wo sie auch mit ihrem Mann und ihren Tieren lebt.

Behandlungen

Rehabilitation nach VerletzungenWiederherstellung der BeweglichkeitBehandlung von Muskel- und Gelenkerkrankungen

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die fachliche Kompetenz von Stefanie Schwaiger hervor, insbesondere ihre erfolgreiche Behandlung von Verletzungen und neurologischen Beschwerden. Aussagen zu Wartezeiten oder zur Freundlichkeit des Personals werden in den Rezensionen nicht gemacht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.