Schnelltermin
Katharina Schwinner

Katharina Schwinner

Kinderosteopathie
Sind Sie Katharina Schwinner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapieplus-linz.atStand Okt. 2026

Katharina Schwinner hat sich auf die Behandlung von Kindern spezialisiert. Sie begann ihre Karriere mit einem freiwilligen sozialen Jahr im therapeutischen Institut assista Soziale Dienste Altenhof und schloss 2003-2006 ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin an der Akademie für Physiotherapie Steyr ab. Ihre Osteopathieausbildung absolvierte sie von 2008 bis 2015 an der Wiener Schule für Osteopathie (WSO). Schwinner sammelte wertvolle Erfahrungen mit körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Kindern während ihrer Tätigkeit bei der GFGF Linz OÖ GmbH. Seit März 2015 arbeitet sie freiberuflich in der Praxis TherapiePlus Linz und seit Mai 2023 zusätzlich in der Praxis Fluency in Walding. Sie legt großen Wert auf einfühlsame und ganzheitliche Behandlung von Kindern und deren Eltern.

Leistungen

PhysiotherapieRota-ProphylaxeKinderosteopathiePhysiotherapie für KinderBehandlung von Entwicklungsstörungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.