Schnelltermin

Dr. Christopher Seeber

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-schallerbach.atStand Okt. 2026

Dr. Christopher Seeber ist ein erfahrener Allgemeinmediziner und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Er bietet eine umfassende medizinische Versorgung mit modernster Diagnostik und Therapie. Besonders wichtig sind ihm persönliche Betreuung und individuelle Beratung. Seine Ordination in Bad Schallerbach ist auf ein breites Spektrum an Leistungen spezialisiert, darunter Vorsorgeuntersuchungen, Führerscheinuntersuchungen, Infusionstherapie, manuelle Therapie und Chirotherapie, EKG, Lungenfunktionstests, Akupunktur sowie Atemschutzuntersuchungen.

Leistungen

EKGAkupunkturLungenfunktionInfusionstherapiePatientenverfügungVorsorgeuntersuchungAtemschutzuntersuchungenFührerscheinuntersuchungManuelle Therapie / Chirotherapie

Google Bewertungen

4.4(48)

KI-Zusammenfassung

Die meisten Bewertungen loben die freundliche und kompetente Betreuung durch Dr. Seeber und sein Team. Positiv hervorgehoben werden die patientenfreundliche Beratung und die fachliche Qualität. Eine negative Bewertung kritisiert jedoch die Organisation, insbesondere die Notwendigkeit, bei Fieber persönlich zur Krankschreibung zu erscheinen, sowie lange Wartezeiten in der Kälte.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.