Schnelltermin

Dr. Irene Seemann

Zahnheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt1080.atStand Okt. 2026

Ihre Praxis legt Wert auf eine professionelle Planung und angenehme, schmerzfreie Behandlungen. Zu den Schwerpunkten gehören Befundungssitzungen, professionelle Zahnreinigung, Bleaching, Zahnerhaltung, Parodontaltherapie, Inlays, Kronen, Brücken, Endodontie sowie Implantologie und Parodontalchirurgie. Dr. Seemann sieht sich als Partnerin ihrer Patienten und unterstützt sie dabei, den für sie besten Weg in der Zahnheilkunde zu finden.

Leistungen

Befundungssitzung und BeratungsgesprächeProfessionelle Zahnreinigung und Mundhygiene-Instruktionen

Behandlungen

EndodontieBleaching (Zähne bleichen)Inlays, Kronen- und BrückentechnikZahnerhaltung und ParodontaltherapieImplantologie und Parodontalchirurgie

Google Bewertungen

4.5(38)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Patientinnen und Patienten loben die freundliche und sympathische Betreuung durch das Team sowie die fachliche Beratung und Kompetenz von Dr. Seemann. Besonders hervorgehoben werden eine gründliche, zeitnehmende Behandlung und ein angenehmes Erlebnis bei Eingriffen. Vereinzelt wird Kritik an der telefonischen Erreichbarkeit und langen Wartezeiten am Empfang geäußert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.