Schnelltermin

Dr. Philip Morris Seidl

Urologie und Andrologie
Sind Sie Dr. Philip Morris Seidl? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxiszentrum-urologie.atStand Okt. 2026

Dr. Philip Seidl ist Facharzt für Urologie und Andrologie und Oberarzt an der Urologischen Abteilung des Landesklinikums Wiener Neustadt. Er hat sein Medizinstudium an der MedUni Wien absolviert und war zunächst an der Transplantationschirurgie der Uniklinik Köln tätig, bevor er 2015 in die Urologie wechselte. Seit 2018 ist er am Landesklinikum Wiener Neustadt tätig, wo er sowohl die Uro-Onkologie als auch roboterassistierte Eingriffe durchführt. Dr. Seidl betont die Bedeutung der durchgehenden Betreuung von der Diagnose über die Operation bis zur Nachsorge für seine Patient:innen.

Behandlungen

NierensteineProstatabiopsieRoboterchirurgie (DaVinci)Nachsorge urologischer TumorerkrankungenLeiter der Uro-Onkologie am LK Wr.NeustadtNachbetreuung nach stationären AufenthaltenOperative Eingriffe im Praxiszentrum Urologie (Circumcision, Hydrocelenoperation)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.