Schnelltermin

Dr. Victor Seklehner

Urologie
Sind Sie Dr. Victor Seklehner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: urologe4.atStand Okt. 2026

Primarius emeritus mit langjähriger Erfahrung in der Urologie. Bietet spezialisierte Leistungen wie Befundbesprechung, Befundinterpretation, Zweitmeinungen und telemedizinische Beratungen an. Die klassische Wahlarztpraxis wurde per 31. Dezember 2025 auf Altersgründen eingestellt, doch die urologische Beratung bleibt weiterhin verfügbar.

Leistungen

ZweitmeinungBefundbesprechungBefundinterpretationTelemedizinische Beratung

Google Bewertungen

3.9(15)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeigen kurze Wartezeiten für Termine. Das Personal und der Arzt werden meist als freundlich und einfühlsam beschrieben, wobei eine negative Bewertung Zynismus und eine unnötige Untersuchung kritisiert. Die fachliche Kompetenz wird überwiegend gelobt und die Praxis weiterempfohlen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • urologe4.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.