Schnelltermin

Oberarzt Dr. Florian Skorpik

Augenchirurgie für Cataract/Grauer Star und Netzhautchirurgie
Kassenarzt: SVS, BVAEB, KFA
Sind Sie Oberarzt Dr. Florian Skorpik? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: cataract.atStand Okt. 2026

Dr. Florian Skorpik wuchs in einer Augenarztfamilie auf und begann früh mit dem Berufsbild vertraut zu werden. Nach dem Studium und der Facharztausbildung absolvierte er seine Weiterbildung an der II. Univ. Augenklinik, wo er sich intensiv im Operationssaal engagierte und bereits im zweiten Ausbildungsjahr eigenständig schwierige vitreoretinale Eingriffe durchführte. Er folgte der Einladung von Prof. Gnad als Oberarzt ins KH Hietzing, wo er fast zwanzig Jahre lang für Netzhautchirurgie verantwortlich war. Besonders in den frühen Jahren behandelte er viele diabetische Patienten mit Glaskörperchirurgie oder Lasertherapie. Dr. Skorpik war maßgeblich an der Entwicklung der modernen 23-Gauge-Vitrektomie beteiligt und führte bereits 1991 die Clearcorneatechnik ein. Seit 1993 betreibt er eine eigene Ordination in Wien 13 mit Fokus auf Augenchirurgie, Cataract-, Glaukomoperationen und Netzhautproblemen. Er operiert privat und bietet tagesklinische Cataractoperationen an. Seit 2009 hat er seine Ordination modernisiert und erweitert, mit ebenerdigen Räumlichkeiten und längeren Öffnungszeiten. Dr. Skorpik ist Mitglied in renommierten ophthalmologischen Gesellschaften wie der Wiener, Österreichischen, Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für intraokulare Implantation und der Retinologischen Gesellschaft. Er ist auch Belegarzt in der Privatklinik Döbling, wo er die Ausstattung für moderne Netzhautchirurgie erweitert hat.

Diplome & Zertifikate

Facharzt für AugenheilkundeMitglied der Deutschen Gesellschaft für intraokulare ImplantationMitglied der Deutschen Ophthalmologischen GesellschaftMitglied der Europäischen Gesellschaft für Cataract und refraktive ChirurgieMitglied der Retinologischen GesellschaftMitglied der Wiener Ophthalmologischen GesellschaftMitglied der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft

Leistungen

AugenheilkundeAugendruckmessungNetzhautchirurgieKatarakt-ChirurgieNervenfaserpolarimetrie GDXAugenhintergrunduntersuchungFrüherfassung von NervenfaserausfällenSpezialglaucomscreening mit ComputergesichtsfeldStandardaugenuntersuchungen mit Brillenbestimmung

Behandlungen

Operation des Grünen StarsLaserchirurgie für NachstarLaserchirurgie für Grünen StarOperation von NetzhautablösungenLaserchirurgie für NetzhautdefekteKleinschnittchirurgie des Grauen StarsLaserchirurgie für diabetische VeränderungenNahtlose Netzhautchirurgie zur Therapie von Makulaveränderungen und diabetischen Veränderungen

Google Bewertungen

5.0(4)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben den Arzt als freundlich und kompetent, mit hervorragenden Ergebnissen bei Grauer-Star-Operationen. Termine werden pünktlich eingehalten, jedoch sollte man diese etwa drei Monate im Voraus vereinbaren.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.