Schnelltermin
Dr. Christoph Skudnigg

Dr. Christoph Skudnigg

Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Christoph Skudnigg? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pve-rabengasse.atStand Okt. 2026

Dr. Christoph Skudnigg ist Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Er absolvierte das Studium der Humanmedizin an der Universität Wien (Promotion 2017) und ist seit 2021 Arzt für Allgemeinmedizin, seit 2025 Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Er verfügt über Diplome in Psychosozialer Medizin (PSY I), ein Fortbildungsdiplom und das Notarztdiplom. In seiner Arbeit legt er Wert auf Urteilsfreiheit, einen ganzheitlichen Blick und fachliche Integrität.

Diplome & Zertifikate

FortbildungsdiplomNotarztdiplomPSY I – Psychosoziale Medizin
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.