Schnelltermin
Dr. Peter Slysko

Dr. Peter Slysko

Augenheilkunde
Kassenarzt
Sind Sie Dr. Peter Slysko? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: slysko.atStand Okt. 2026

Dr. Peter Slysko schloss 1995 sein Studium an der Comenius-Universität Bratislava ab und absolvierte bis 2001 seine Facharztausbildung an der Universitätsklinik Bratislava. Seine internationale Karriere begann im Mafraq Hospital in Abu Dhabi, wo er bis 2007 tätig war. Nach seiner Rückkehr nach Österreich arbeitete er als Oberarzt am Landeskrankenhaus Bruck. Seit 2020 ist er als niedergelassener Augenarzt in Leoben tätig und bietet modernste Diagnostik, Therapien und Operationen an.

Leistungen

GutachtenSehschuleAugenlaserOperationenMutterkindpassVorsorgeuntersuchungKontaktlinseninstitutOCT, Gesichtsfeld & Funduskamera
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • slysko.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 16.07.2026
  • KutscheraOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 29.10.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.