Schnelltermin
Dr. Cathérine Sondermann

Dr. Cathérine Sondermann

Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Sind Sie Dr. Cathérine Sondermann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychiatriepraxis-innsbruck.atStand Okt. 2026

Dr. Cathérine Sondermann studierte Medizin in Innsbruck und schloss ihre Facharztausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie in St. Gallen, Schweiz, ab. Sie arbeitete an der Kinder- und Jugendpsychiatrie Hall und erwarb zusätzliche Diplome in Psychosomatischer Medizin und Psychotherapeutischer Medizin mit tiefenpsychologischem Schwerpunkt. Dr. Sondermann bietet eine ganzheitliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus, inklusive Beratung, Diagnostik und Therapieplanung.

Diplome & Zertifikate

Psychosomatische MedizinPsychotherapeutische Medizin

Behandlungen

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • psychiatriepraxis-innsbruck.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 30.10.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.