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Prof. Dr. Lilly Speicher

refraktive Chirurgie
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: augenspezialist.atStand Okt. 2026

Prof. Dr. Lilly Speicher hat sich seit Jahren auf dem Gebiet der refraktiven Chirurgie spezialisiert. Neben ihrer großen klinischen Erfahrung konnte sie zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten mit internationaler Anerkennung verfassen, die regelmäßig in den besten wissenschaftlichen Journalen zitiert werden. Seit 2006 ist sie Präsidentin der Kommission für Refraktive Chirurgie der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Leistungen

Epi-LASIKFemto-LASIKTrockenes AugeNo-Touch-MethodeGrüner Star (Glaukom)Grauer Star (Cataractchirurgie)Implantierbare Kontaktlinse (ICL)Hornhauterkrankungen (inkl. Hornhauttopographie, Hornhauttomographie, optische Kohärenz Tomographie)Netzhaut- und Glaskörpererkrankungen (inkl. Makuladegeneration, Netzhautablösung, Gefäßerkrankungen, Sehnervenerkrankungen, heredodegenerative Erkrankungen)

Google Bewertungen

5.0(4)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die fachliche Kompetenz von Prof. Philipp, insbesondere bei Laserbehandlungen. Das Praxisteam wird als freundlich und gut organisiert beschrieben, und die Patienten fühlen sich gut aufgehoben. Konkrete Aussagen zu Wartezeiten gibt es nicht; die Zufriedenheit mit der Behandlung und Betreuung steht im Vordergrund.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 10.10.2026, 12:27 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.