Schnelltermin
Dr. med. Martin Spinka

Dr. med. Martin Spinka

Allgemeinmedizin
Sind Sie Dr. med. Martin Spinka? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: spinka.atStand Okt. 2026

Dr. Martin Spinka ist seit 2003 als Allgemeinmediziner und seit 2004 als Wahlarzt tätig. Er arbeitete als ärztlicher Leiter namhafter oberösterreichischer Kurzentren und erwarb Zusatzdiplome in Kurmedizin, Sportmedizin, Manueller Medizin und Notfallmedizin. Seine Praxis kombiniert schulmedizinische Kompetenz mit komplementären Methoden wie Traditioneller Europäischer Medizin, Akupunktur, Osteopathie und Aderlassverfahren. Dr. Spinka legt besonderen Wert auf ganzheitliche Diagnostik und Behandlung, die sowohl körperliche als auch seelische Aspekte berücksichtigt. Er bietet Seminare für betriebliche Gesundheitsvorsorge und individuelle Gesundheitsberatung an.

Leistungen

AkupunkturKurmedizinSportmedizinAllgemeinmedizinAderlass-VerfahrenIridologie (Irisdiagnostik)Kurmedizin und KneippmedizinManuelle Medizin und OsteopathieHerzraten-Variabilitätsmessung (HRV)Global Diagnostic und VitalfeldtherapieTraditionelle Europäische Medizin (TEM)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • spinka.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 09.07.2026
  • klosterpernegg.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.