Schnelltermin

Dr. med. univ. et med. dent. Gernot Spitzer

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: spitzer-zahn.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. et med. dent. Gernot Spitzer führt seit der zweiten Generation eine innovative Zahnarztpraxis in Gleisdorf. Seine Praxis verbindet klassische Zahnheilkunde mit digitalen Methoden nach dem Motto 'klassische Zahnheilkunde digitalisiert'. Dr. Spitzer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und setzt auf individuelle, hochwertige Behandlungen in einer entspannten Atmosphäre. Sein Team arbeitet mit Freude und positiver Einstellung, was sich in der Qualität der Behandlungen widerspiegelt. Dr. Spitzer und sein Team legen Wert darauf, dass sich Patient:innen bei ihnen wohlfühlen und mit einem strahlenden Lächeln nach Hause gehen.

Leistungen

MundhygieneDigitales PanoramaröntgenDigitale Zahnheilkunde mit CEREC

Google Bewertungen

4.4(39)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Gernot Spitzer sind überwiegend positiv: Mehrere Patientinnen und Patienten loben kurze Wartezeiten, eine gute Terminorganisation sowie freundliches und professionelles Personal. Die fachliche Kompetenz wird in vier von fünf Bewertungen hervorgehoben, während eine negative Bewertung eine aus Sicht des Patienten fehlerhafte Diagnose und eine unvollständige Dokumentation bemängelt. Insgesamt steht viel Lob für Freundlichkeit und Effizienz einer ernsten Beschwerde über Behandlungsqualität und Dokumentationspflicht gegenüber.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.