Schnelltermin

Susanne Spitzer

Ernährungscoaching
Sind Sie Susanne Spitzer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: susannespitzer.atStand Okt. 2026

Susanne Spitzer ist eine vegane und vegetarische Köchin, Seminarköchin, Ernährungscoach und Gründerin der Marke Sunny Porridges. Sie bietet Kochkurse mit pflanzlichen Gerichten an, kocht für Seminare und unterstützt bei der Umstellung auf eine vegane Ernährung durch individuelles Coaching. Ihre Leidenschaft für die ayurvedische Lebensweise und internationale Küche fließt in ihre Kurse ein. Zudem hat sie das Kochbuch „Veggie Survival Book“ veröffentlicht und vertreibt selbstgemixte Porridge-Mischungen in sieben Geschmacksrichtungen.

Leistungen

KochkurseSeminarköchinSunny PorridgesErnährungscoaching

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt Susanne Spitzer als kompetente und lebensfrohe Person mit Leidenschaft fürs Kochen. Sie wird für vegane Kochevents empfohlen und zaubert aus einfachen Zutaten Gourmetgerichte. Wartezeiten oder Personalverhalten werden nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.