Schnelltermin

Ulrich Staar

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gesundheit-staar.atStand Okt. 2026

Ulrich Staar ist ein erfahrener Physiotherapeut mit einer tiefen Leidenschaft für ganzheitliche Medizin. Seine Karriere begann mit einer Ausbildung in Krankenpflege und Physikalischer Therapie während seines Dienstes bei der Luftwaffe. Nach seinem Studium der Physiotherapie in Oldenburg arbeitete er in verschiedenen Kliniken und eröffnete schließlich seine eigene Praxis in Norddeutschland. Staar ist bekannt für seine innovativen Ansätze, die sowohl schulmedizinische als auch komplementäre Therapien kombinieren. Seine Methoden umfassen Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie, Cranio-Sacrale-Therapie, Cell-Re-Active-Training und Humanenergetik. Er setzt auf ganzheitliche Konzepte, um die Ursachen von Beschwerden zu behandeln und die Vitalität sowie das Wohlbefinden seiner Patienten zu steigern.

Diplome & Zertifikate

Cell-Re-Active-TrainerHumanenergetikerPhysiotherapeutSystemischer Aufstellungsleiter

Leistungen

CoachingKinesiotapingManuelle TherapieBindegewebsmassageEinzelheilgymnastikSportphysiotherapieCraniosacrale TherapieManuelle LymphdrainageTrauma & SchmerztherapieWärme- und KältetherapieBioenergetische BehandlungElektrotherapie & UltraschallSystemische Bewusstseinsbildung

Behandlungen

PhysiotherapieGesundheitstrainingCell-Re-Active-Training
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.