Schnelltermin

Bernadette Stadlbauer

Ergotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bernadette-stadlbauer.atStand Okt. 2026

Bernadette Stadlbauer ist seit 2007 als Ergotherapeutin tätig und begleitet Patienten dabei, ihren Alltag nach neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittslähmung oder Morbus Parkinson, geriatrischen Herausforderungen sowie Verletzungen oder Erkrankungen der Hand wieder selbstständig zu bewältigen. Ihr Behandlungsspektrum umfasst funktionelles Training (Bewegung, Kraft, Ausdauer), Sensibilitätstraining, kognitives Training, Spiegeltherapie, Narbenbehandlung und Gelenkschutzberatung. Sie arbeitet sowohl in ihrer Praxis als auch durch Hausbesuche.

Behandlungen

AlltagstrainingSpiegeltherapieNarbenbehandlungKognitives TrainingGelenkschutzberatungSensibilitätstrainingFunktionelles Training (Bewegung, Kraft, Ausdauer)

Erkrankungen

Behandlung nach SchlaganfallBehandlung bei Morbus ParkinsonBehandlung bei Multipler SkleroseBehandlung bei QuerschnittslähmungBehandlung nach Schädel-Hirn-TraumaBehandlung von Handverletzungen und -erkrankungen

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Patienten loben die kurze Wartezeit für einen Termin. Die Therapeutin wird als einfühlsam und fachlich kompetent beschrieben, mit deutlichen Therapiefortschritten nach einem Monat.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.