Schnelltermin

Mag.a Raphaela Stanger

Klinische Psychologie und Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-stanger.atStand Okt. 2026

Mag.a Raphaela Stanger ist Klinische- und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision. Sie hat sich auf Integrative Gestalttherapie spezialisiert und widmet sich ehrlichen Begegnungen, die über Smalltalk hinausgehen. Ihre Berufserfahrung umfasst Stationen in psychiatrischen Reha-Einrichtungen, Primärversorgungszentren, Krisenhilfe, Flüchtlingsarbeit und psychosomatischen Zentren. Durch ihre Arbeit in verschiedenen Kontexten und persönliche Erfahrungen hat sie ein tiefes Verständnis für die Einzigartigkeit und Eigenständigkeit von Menschen entwickelt. Sie begleitet Menschen in Krisen, bei Lebensveränderungen, Trauerverarbeitung, Traumatisierungen, Angehörigenarbeit, psychosomatischen Erkrankungen und Selbstfindung.

Leistungen

KriseninterventionBeziehung und WegbegleitungIntegration ungelebter AnteileKörperausdruck und innere BilderFundiertes psychologisches WissenSicherer und freier psychotherapeutischer Raum

Behandlungen

Trauerverarbeitung

Erkrankungen

DepressionSchicksalsschlägeTraumatisierungenPersönlichkeitsproblemePsychosomatische ErkrankungenErschöpfung und BelastungsreaktionenLebensveränderungen (Trennung, Jobwechsel, Geburt eines Kindes)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.