Schnelltermin
Verena Stanitznig

Verena Stanitznig

Kinesiologie
Sind Sie Verena Stanitznig? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: verenastanitznig.atStand Okt. 2026

Verena Stanitznig ist diplomierte beratende Kinesiologin und zertifizierte Klangschalenanwenderin. Sie begann ihre Ausbildung zur Kinesiologin im Jahr 2023 und arbeitet zudem als Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin (PKA) in einer Apotheke. Ihre Arbeit verbindet Kinesiologie, Klangschalenmassagen, Klangbäder und bioenergetische Anwendungen mit einem ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang bringt. Sie unterstützt Menschen dabei, Blockaden zu lösen, Stress abzubauen und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Ihre Praxis befindet sich im Movendus – Raum für Gesundheit in Klagenfurt.

Diplome & Zertifikate

Dipl. beratende KinesiologinPharmazeutisch-kaufmännische AssistentinSpiritual Yoga Teacher i.A.Zertifizierte Klangschalenanwenderin

Leistungen

2:1 KlangbadKinesiologie EinheitBioenergetische AnwendungKlangschalenmassage (1 Std)Klangschalenmassage (30 Min)Klangschalenmassage für Kinder

Behandlungen

KlangKinesiologieKlangschalenmassage 5er BlockSoul&Sound Klangbad 5er BlockChakrenausgleich + Klangmassage
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.