Schnelltermin
Magdalena Stark, BSc MSc

Magdalena Stark, BSc MSc

Klinische Psychologie
Sind Sie Magdalena Stark, BSc MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pro-you.atStand Okt. 2026

Magdalena Stark ist Klinische Psychologin und hat sich auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien spezialisiert. Ihre Leidenschaft für den Umgang mit Kindern führte sie zum Psychologiestudium. Während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten und Praktika sammelte sie wertvolle Erfahrungen, die sie in ihrer Arbeit als Klinische Psychologin im Zentrum Pro:You seit 2022 einbringt. Sie ist besonders dankbar, ihre Leidenschaften im Beruf vereinen zu können.

Diplome & Zertifikate

Dipl. Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin

Leistungen

Klinisch-psychologische BeratungKlinisch-psychologische BehandlungKlinisch-psychologische DiagnostikLerntherapie, Legasthenie- und Dyskalkulietraining
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • pro-you.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.