Schnelltermin

Dr. med. univ. Andreas Stavrou

Psychiatrie
Sind Sie Dr. med. univ. Andreas Stavrou? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: stavrou.atStand Okt. 2026

Facharzt für Psychiatrie mit Schwerpunkt Psychoanalyse. Bietet Behandlung von Essstörungen, Psychosen, Psychosomatik und Suizidalität an. Spezialisiert auf Angst-, Panik- und Zwangserkrankungen sowie Burn-out-Syndrom und depressive Erkrankungen. Termine werden telefonisch vereinbart.

Behandlungen

EssstörungenPsychosomatik

Erkrankungen

PsychosenSuizidalitätBurn-out-SyndromSuchterkrankungenAngst / Panik / ZwängeSexuelle DysfunktionenDepressive Erkrankungen

Google Bewertungen

4.3(6)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeigen ein gemischtes Bild: Die meisten Patienten loben die fachliche Kompetenz und die einfühlsame, vertrauensvolle Betreuung durch Dr. Stavrou. Ein Patient kritisiert jedoch unhöfliches und unprofessionelles Verhalten sowie sprachliche Verständigungsprobleme. Wartezeiten werden in den Rezensionen nicht explizit erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • stavrou.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 07.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.