Schnelltermin

Nadine Steger, MMSc

Psychotherapie (Humanistische Therapie / Personzentrierte Psychotherapie)
Sind Sie Nadine Steger, MMSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: steger-psychotherapie.atStand Okt. 2026

Nadine Steger ist Psychotherapeutin mit Schwerpunkt auf Personzentrierter Psychotherapie und Humanistischer Therapie. Sie hat ein Masterstudium der Psychologie an der Universität Salzburg abgeschlossen und verfügt über ein Psychotherapeutisches Fachspezifikum für Personzentrierte Psychotherapie sowie ein Propädeutikum. Sie arbeitet in freier Praxis und in einer forensischen Nachsorgeeinrichtung. Ihre Ausbildung umfasst DBT-Skills-Training, Ernährungspsychologie und Coaching der Positiven Psychologie. Sie bietet Unterstützung bei Persönlichkeitsstörungen, Sucht und forensischen Themen.

Diplome & Zertifikate

DBT-Skills-TrainerinFortbildung zur ErnährungspsychologinLehrgang Coaching der Positiven PsychologiePsychotherapeutisches Fachspezifikum (Personzentrierte Psychotherapie)Psychotherapeutisches Propädeutikum

Leistungen

DBT-Skills-TrainingErnährungspsychologieHumanistische TherapiePsychosoziale BeratungSozialarbeit und SoziotherapiePersonzentrierte PsychotherapieCoaching der Positiven Psychologie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.