Schnelltermin

Mag.(FH) Sabine Steinacher

Integrative Gestalttherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxissabinesteinacher.atStand Okt. 2026

Sabine Steinacher ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und arbeitet im Fachbereich Integrative Gestalttherapie. Sie hat langjährige Erfahrung als Sozialarbeiterin, insbesondere mit obdachlosen, psychisch kranken und suchtkranken Menschen. Ihre therapeutische Arbeit basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, der zwischenmenschliche, emotionale, körperliche und intellektuelle Ebenen einbezieht. Sie begleitet erwachsene Menschen in belastenden Lebenssituationen wie Trennungs- oder Todeserfahrungen, Sucht und Abhängigkeit, Beziehungsproblemen, Krisen durch veränderte Lebensumstände, Ängsten, Panikattacken und Depressionen. Ihr Ziel ist es, neue Erfahrungen zu ermöglichen und ein erweitertes Verständnis für persönliche Herausforderungen zu schaffen.

Leistungen

Psychotherapie für erwachsene Menschen

Behandlungen

Integrative Gestalttherapie

Erkrankungen

Unterstützung bei DepressionenBegleitung bei Sucht und AbhängigkeitBegleitung bei Ängsten und PanikattackenBeratung bei Beziehungsproblemen und KrisenUnterstützung bei Trennungs- oder TodeserfahrungenHilfe bei Krisen durch veränderte Lebenssituationen (z.B. Jobverlust, Pensionierung)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.