Schnelltermin
Christiane Steinbauer BSc.

Christiane Steinbauer BSc.

Physiotherapie und Sportphysiotherapie
Sind Sie Christiane Steinbauer BSc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-weitsprung.atStand Okt. 2026

Christiane Steinbauer ist Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf Orthopädie, Traumatologie und Sportphysiotherapie. Sie hat ihr Studium in Sankt Pölten abgeschlossen und sammelte Erfahrung in verschiedenen physikalischen Instituten und Rehabilitationszentren. Christiane hat sich auf Sportphysiotherapie spezialisiert und bietet Betreuung in den Bereichen Frauengesundheit, Prä- und Postnatalyoga sowie viszerale Therapie an. Sie legt großen Wert auf individuelle Betreuung und eine gründliche Aufklärung.

Leistungen

PhysiotherapieSchroth-TherapieSportphysiotherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • praxis-weitsprung.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • AppointmedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 27.10.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.