Schnelltermin
Elisabeth Steinbauer

Elisabeth Steinbauer

Medizinische Masseurin
Sind Sie Elisabeth Steinbauer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: teamtherapie.atStand Sep. 2026

Elisabeth Steinbauer ist dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson und medizinische Masseurin. Ihre fachlichen Spezialgebiete umfassen Massage, manuelle Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage, reflektorische Techniken, Polarity, Hot-Stone und Lomi Lomi Nui. Sie absolvierte Ausbildungen in Medizinischer Massage, Polarity Practitioner, Lomi Lomi Nui Practitioner, Hot Stone, Elektrotherapie und Kinesiologischem Tapen.

Diplome & Zertifikate

Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegepersonLomi Lomi Nui PractitionerPolarity Practitioner

Leistungen

MassagePolarityHot-StoneLomi Lomi NuiElektrotherapieFußreflexzonenmassageManuelle LymphdrainageReflektorische Techniken
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.