Schnelltermin

Dr. Andrea Steiner

Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hno-bischofshofen.atStand Okt. 2026

Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde mit ÖÄK-Diplomen in Homöopathie, psychosomatischer und psychotherapeutischer Medizin. Die Ordination wird ab Juni 2025 geschlossen, ab August 2025 übernimmt Dr. Markus Lidicky die Praxis unter gleicher Adresse und Telefonnummer.

Diplome & Zertifikate

ÖÄK-Diplom HomöopathieÖÄK-Diplom Psychosomatische MedizinÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin

Leistungen

HNO-Diagnostik und Therapie

Behandlungen

SchmerztherapieHomöopathische BehandlungPsychosomatische BeratungAllergietests und -therapieSchlafmedizinische AbklärungPsychotherapeutische Begleitung

Google Bewertungen

4.1(21)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeigen gemischte Erfahrungen. Gelobt werden die freundliche und einfühlsame Behandlung durch Dr. Steiner, besonders bei Kindern und Angstpatienten. Kritisiert werden jedoch lange Wartezeiten trotz Termin, ein unhöfliches Verhalten einer Arzthelferin sowie Ungenauigkeiten bei Allergietests. Insgesamt wirkt die Praxis fachlich kompetent, hat aber organisatorische und zwischenmenschliche Schwächen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.