Schnelltermin
DDr. Gregor Steinhauser

DDr. Gregor Steinhauser

Kieferorthopädie
Sind Sie DDr. Gregor Steinhauser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drsteinhauser.atStand Okt. 2026

DDr. Gregor Steinhauser studierte von 1984 bis 1991 Medizin an der Universität Wien. Nach einer Lehrpraxis bei Dr. Paul Gmeiner in Hard und Zivildienst bei der Rettung in Bregenz von 1992 bis 1993 absolvierte er von 1993 bis 1995 die Ausbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Anschließend war er von 1995 bis 1999 Universitätsassistent an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Wien. Seit 1999 betreibt er eine Praxis für Kieferorthopädie und ist seit 2005 zertifiziert im Austrian Board of Orthodontics. Seit 2024 ist er Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Gregor Steinhauser setzt auf moderne und individuelle Therapieansätze, um Patienten ein vollkommenes Lächeln zu ermöglichen.

Behandlungen

BionatorIntraoralscanMetall BracketsAligner-TherapieRöntgenaufnahmenDurchsichtige BracketsSelbstligierende BracketsHerausnehmbare ZahnspangenZahn- und KieferfehlstellungenBrackets mit bunten GummiligaturenInnenliegende Zahnspangen (Lingualtherapie)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.