Schnelltermin

Karl Maximilian Steinkogler

existenzanalytische Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapiesteinkogler.atStand Okt. 2026

Karl Maximilian Steinkogler begleitet Menschen mit einem Fokus auf existenzanalytische Psychotherapie. Sein beruflicher Werdegang umfasst Pflege, Altenarbeit, sozialpädagogische Begleitung im Familiensystem sowie Kinder- und Jugendbetreuung. Diese Erfahrungen prägen seine heutige Arbeit, in der er Menschen darin unterstützt, ihre Selbstständigkeit zu stärken und ihre Ressourcen zu aktivieren. Als Psychotherapeut unterstützt er Erwachsene, Jugendliche und Kinder dabei, ihre Gefühlswelt besser zu verstehen und innere Stärken zu entdecken, um Belastungen zu bewältigen und Heilungsprozesse zu initiieren. Sein Ziel ist es, seinen Patienten zu mehr innerer Ruhe und Lebensqualität zu verhelfen.

Erkrankungen

Depressionen & ÄngstePsychosomatische BeschwerdenStress, Erschöpfung & BurnoutSchlafprobleme & PanikattackenSchwierigkeiten in Beziehungen oder im beruflichen UmfeldBelastungen durch Lebenskrisen, Trennungen, Verluste oder traumatische Erlebnisse
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.