Schnelltermin

Dr. med. univ. Kurt Steinwender

Innere Medizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. Kurt Steinwender? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: doktorsteinwender.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Kurt Steinwender absolvierte sein Medizinstudium an der Universität Innsbruck. Nach seiner Turnusarzt-Ausbildung im BKH Lienz (1992–1995) folgte die Facharztausbildung für Innere Medizin (1995–1999). Von 1999 bis 2004 arbeitete er als Oberarzt auf der Abteilung für Innere Medizin im BKH Lienz. Seit 2004 führt er eine eigene Facharztpraxis in Lienz. Seine Schwerpunkte liegen in der Inneren Medizin, Psychosozialer Medizin, Ernährungsmedizin, Sportmedizin, Palliativmedizin, Geriatrie und Akupunktur.

Leistungen

AnamneseEventrecorderGerinnungskontrollenElektrokardiogramm (EKG)körperliche Untersuchung24 Stunden BlutdruckmessungErgometrie (Belastungs-EKG)präoperative UntersuchungenSonographie der BauchorganeSonographie der SchilddrüseLangzeit-EKG (24 h oder 48h)Spirometrie (Lungenfunktionsuntersuchung)Labordiagnostik (Blutbild, chemisches Labor)internistische Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.