Schnelltermin
Dr. Johanna Steyrer

Dr. Johanna Steyrer

Zahnheilkunde
Kassenarzt: SVS, KFA
Sind Sie Dr. Johanna Steyrer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnmedizin-steyrer.atStand Okt. 2026

Dr. Johanna Steyrer hat ihr Studium der Zahnmedizin an der Danube Private University Krems absolviert und sich auf die Behandlung von Zahnfehlstellungen mit unsichtbaren Zahnspangen, ästhetische Zahnheilkunde und Kinderzahnheilkunde spezialisiert. Sie hat zudem zwei Semester Humanmedizin an der Semmelweis Universität Budapest studiert. Dr. Steyrer ist zertifizierte Invisalign-Anwenderin und Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ÖGZMK) sowie der Österreichischen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGKiZ). Sie bietet spezielle Behandlungsmethoden für Kinder und ängstliche Patienten an, inklusive Behandlungen unter Vollnarkose.

Diplome & Zertifikate

Mitglied ÖGKiZMitglied ÖGZMKZertifizierte Invisalign-Anwenderin

Leistungen

Prophylaxe

Behandlungen

ImplantologieWurzelbehandlungInlays, FüllungenUnsichtbare ZahnspangeFestsitzender & Herausnehmbarer Zahnersatz

Ausstattung

DVT (3D Röntgen)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnmedizin-steyrer.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • Termin365Online-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.